AGB

Präambel

Die Lieferungen und Leistungen der Firma funMAX e.U. – in der Folge kurz funMAX genannt - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB sind vereinbarter Bestandteil aller mit funMAX abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Verträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Mit diesen AGB nicht übereinstimmende AGB des Auftraggebers sind für funMAX nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluß von funMAX schriftlich anerkannt wurden. Sämtliche Änderungen dieser AGB und alle sonstigen Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von funMAX..

§ 1 Angebote, Leistungsdaten, Gutscheine

  1. Die Angebote sind stets freibleibend und befristet bis zum 30. Tag nach dem Ausstellungsdatum.
  2. Angebote werden bei Hubschrauberflügen auf der Basis der Leistungsdaten des betreffenden Hubschraubers in Meereshöhe bei Normalatmosphäre erstellt.
  3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungsdaten eines Hubschraubers sowohl von der Höhe über N.N. als auch von der am Tage der Flugdurchführung herrschenden Temperatur abhängig sind. Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Flugzeiten sind daher Richtwerte.
  4. Angaben in Prospekten, Werbeeinschaltungen, Exposés etc. sind einschließlich der Preise unverbindlich.
  5. Gutscheine können nur direkt über funMAX eingelöst werden.

§ 2 Liefer- und Einsatzfristen, Verzug , Unmöglichkeit

  1. Die Liefer- bzw. Einsatzfrist beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Datum. Bei durch den Auftraggeber gewünschten Änderungen bestimmt sich der Beginn der Liefer- bzw. Einsatzzeit nach dem Datum der schriftlichen Änderungsbestätigung. Die Auftrags- und Änderungsbestätigungen werden von funMAX unverzüglich ausgefertigt.
  2. Gegenüber Kaufleuten gilt Abs. 1 mit der Maßgabe, dass die Liefer- bzw. Einsatzfristen unverbindlich sind, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Zusicherung des Termins enthalten ist.
  3. Höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Ausrufung des Ausnahmezustandes und andere Gründe, die funMAX nicht zu vertreten hat und die Ausführung des Auftrages verhindern, entbinden diese von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Hierunter fallen alle außerhalb des Machtbereiches von funMAX liegenden Umstände, insbesondere auch die Verweigerung von Flug- und Außenlandegenehmigungen durch die zuständigen Behörden, weiters die Witterungslage, Flugunfälle, Triebwerksschäden, Ausfall von Piloten, die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Treibstoff durch die beauftragte Lieferfirma u. dgl.. Kein Schadenersatz und keine Haftung erfolgt bei Ausfall des Helikopters durch technische Störungen und Unfall.
  4. funMAX verpflichtet sich, in den in Punkt 3 genannten Fällen, die eingetretenen Behinderungen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln baldmöglichst zu beseitigen, wobei der Auftraggeber die ihm zumutbare Unterstützung zu gewähren hat. Überschreitet eine Behinderung jedoch die zumutbare Zeit, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. funMAX steht dann die Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu. In all den in den Punkten 3 und 4 genannten Fällen sind Regressansprüche an funMAX ausgeschlossen.
  5. Gerät funMAX schuldhaft in Verzug, so hat ihr der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen. Regressansprüche können nur erhoben werden, sofern der Verzug von funMAX zumindest grob fahrlässig verursacht wurde. Dasselbe gilt bei von funMAX zu vertretender Unmöglichkeit.

§ 3 Bewilligungen, Landeplatz, Be- und Entladung, Übernahme

  1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, daß vor Auftragsdurchführung alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen, wie Außenabflug- und Landegenehmigungen, eventuell erforderliche Sondergenehmigungen, wie Tieffluggenehmigung, Genehmigung zum Abwerfen und Ablassen von Stoffen, Luftbildgenehmigung usw., und für Außenlandeplätze, die zur Aufnahme von Personen und Lasten vorgesehen sind, die Zustimmungserklärung des Grundstücksverfügungsberechtigten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorliegen müssen.
  2. Grundsätzlich wird funMAX für die Einholung dieser Bewilligungen sorgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch funMAX zu unterstützen und gegebenenfalls in deren Auftrag tätig zu werden.
  3. Die Außenlandeplätze müssen vom Auftraggeber so abgesichert werden, daß ein Betreten durch Unbefugte während des Flugbetriebes ausgeschlossen ist. Die Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals, die den Flugbetrieb betreffen, sind unbedingt zu befolgen. Schadensersatzforderungen, die aufgrund Nichtbefolgung der Einsatzanweisung entstehen, können von funMAX nicht akzeptiert werden. Vom Auftraggeber ist ein Mitarbeiter namhaft zu machen, der gegenüber funMAX bzw. der beauftragten ausführenden Firma für die Auftragsabwicklung verantwortlich zeichnet.
  4. Die Außenlandeplätze sind nach den Anweisungen der Mitarbeiter von funMAX oder diesbezüglich speziell beauftragter Subfirmen vorzubereiten (keine losen Gegenstände, staubfrei), während des Flugbetriebes instand zu halten und nach Auftragsdurchführung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen. Wird entweder der im Angebot festgelegte Be- oder Abladeplatz ohne Einverständnis von funMAX geändert, oder sollte sich vor bzw. während der Auftragsdurchführung der vom Auftraggeber ausgewählte Lande-, Belade- bzw. Entladeplatz als nicht geeignet erweisen, so daß auf andere Plätze ausgewichen werden muß, sind die dadurch entstehenden Mehrflugzeiten und Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.

§ 4 Gefahrübergang, Versicherung

  1. Alle Gefahren und eventuell daraus erfolgende direkte oder indirekte Haftungen überbindet funMAX als reiner Vermittler an die ausführende Firma, die mit Übernahme des Auftrages erklärt, im Besitze einer gültigen gewerberechtlichen Genehmigung bzw. Konzession für die beauftragte/n und übernommene/n Tätigkeit/en und entsprechend haftpflichtversichert zu sein.

§ 5 Preise

  1. Die angebotenen Preise sind Bruttopreise also inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sofern diese auf Angeboten oder Rechnungen etc. nicht separat ausgewiesen ist.
  2. Falls sich Löhne, Gehälter, Betriebsmittelkosten (insbesondere Treibstoffpreise), staatliche Abgaben, Gebühren und Steuern usw. nach der Auftragsbestätigung oder während der Auftragsdauer erhöhen, sind die Mehrkosten gegen Nachweis vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber den vereinbarten Arbeitsumfang ändert und dadurch z. B. Übernachtungskosten, Fahrtkosten und dgl. für Mitarbeiter von funMAX anfallen.
  3. Die Kosten für die Überführungen, d. h. Flüge zwischen dem Standort des Fluggerätes und dem Ort der Auftragserfüllung, sind stets vom Auftraggeber zu tragen, auch wenn diese in der Auftragsbestätigung nicht gesondert ausgewiesen sind.

§ 6 Lieferscheine, Flugberichte

  1. Die Lieferschein bzw. Flugbericht unterschreibenden Personen gelten gegenüber funMAX als zur Annahme der Lieferungen und Leistungen bevollmächtigt. Diese Personen gelten als ermächtigt, das Liefer- und Leistungsverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines bzw. Flugberichtes anzuerkennen.

§ 7 Mängelhaftung

  1. Mängel sind gegenüber funMAX unverzüglich zu rügen. Bei nicht fristgerechter Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen. Mündlich oder fernmündlich vorgetragene Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Empfangsbestätigung seitens funMAX. Flugbegleiter und Bodenpersonal sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wird mit 3 Monaten vereinbart.

§ 8 Personentransporte

  1. Durch den Erwerb des Flugtickets (Auftragsbestätigung) ist zwischen dem Fluggast und funMAX ein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Der Inhaber des Flugtickets ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gegen Unfall versichert. Das im Fluggerät mitgeführte Reisegepäck ist ebenfalls in der gesetzlichen Höhe versichert. Bei Landungen außerhalb des Standortes gehen sämtliche Spesen, wie Lande- und Flughafengebühren, Hangarisierung, Verpflegung und Unterkunft der Besatzung sowie das Schlechtwetterrisiko (z. B. Umkehrflüge zu Ausweichlandeplätzen) zu Lasten des Auftraggebers.
  2. Für Rundflüge gemäß unserem Rundflugprogramm gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
    1. Durch den Erwerb eines Tickets bzw. Auftragsbestätigung ist zwischen dem Auftraggeber und funMAX wurde ein Vertrag abgeschlossen, der durch funMAX an die ausführende Firma weitervermittelt wird.
    2. Handelt es sich um ein Flugticket, ist zwischen der von funMAX beauftragten Firma und dem Fluggast ein Beförderungsvertrag abgeschlossen worden.
    3. Der Passagier nimmt zur Kenntnis, dass aus organisatorischen und/oder wettertechnischen Gründen zwischen Erwerb eines Tickets und der Durchführung des Fluges erhebliche Zeit verstreichen kann.
    4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Flugtermin.
    5. Tritt der Passagier von einem bereits vereinbarten Rundflugtermin innerhalb 72 Stunden vor der Durchführung zurück, ohne für einen Ersatz zu sorgen, oder erscheint er zu einem vereinbarten Rundflugtermin nicht oder zu spät, verfällt der Anspruch auf einen Mitflug ersatzlos.
    6. funMAX behält sich vor, die Flüge aus technischen und/oder meteorologischen Gründen abzusagen. Ansprüche des Passagiers verfallen hiermit nicht. In diesem Fall wird baldmöglichst ein neuer Termin vereinbart.
    7. Lehnt ein Ticketinhaber einen Terminvorschlag von funMAX dreimalig ab, so behält sich funMAX vor, das Ticket gegen Erstattung des Flugpreises, abzüglich 50% Bearbeitungsgebühr, zurückzufordern.

§ 9 Gutscheine

  1. Gütigkeitsdauer des jeweiligen Gutscheins ist auf dem entsprechenden Gutschein aufgedruckt. Eine Verwendung eines Gutscheins außerhalb der Gültigkeitsdauer ist generell nicht möglich.
  2. Stornierung eines bereits bestätigten Termins ist grundsätzlich nicht möglich. Wird ein bestätigter Termin nicht wahrgenommen, so verfällt der Gutschein.
  3. Eine Ablöse von Gutscheinen in bar ist nicht möglich.

§ 10 Zahlung

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels hat der Auftraggeber ohne Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Bank zu ersetzen.
  2. Werden funMAX nach Annahme des Auftrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Zweifel ziehen, ist funMAX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse bzw. Sicherheitsleistung zu leisten. Wird der Auftrag bereits abgewickelt, kann funMAX sofort alle Leistungen einstellen und abrechnen. Bezüglich des noch nicht durchgeführten Auftragsteiles kann sie Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 11 Aufrechnung

  1. Dem Auftraggeber steht ein Aufrechnungsrecht nur dann zu, wenn seine Gegenforderung schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle an funMAX erteilten Aufträge ist Wels, Oberösterreich. FunMAX ist durch diese Vereinbarung jedoch nicht gehindert, einen eventuellen Rechtsstreit bei dem für den Auftraggeber zuständigen Gericht durchzuführen. Es wird ausdrücklich vereinbart, daß zwischen den Vertragsteilen ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden ist.

§ 13 Allgemeines

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, hat das auf die übrigen keinen Einfluß.
  2. Den Anweisungen des Piloten, des Bodenpersonals und/oder von funMAX mit der Abwicklung beauftragter Mitarbeiter, sind unbedingt Folge zu leisten. Schadenersatzforderungen, die aufgrund Nichtbefolgung der Einsatzanweisung entstehen, können von funMAX nicht akzeptiert werden. Vom Auftraggeber ist ein Mitarbeiter namhaft zu machen, der gegenüber funMAX für die Auftragsabwicklung verantwortlich zeichnet.